Gebührenordnung


Höhe der Unterrichtsgebühren:

a. Gruppenunterricht am Instrument

- Gruppen mit 2 Schüler/innen (30 min) mtl. 40,- €
- Gruppen mit 2 Schüler/innen (45 min) mtl. 53,- €

- Gruppen mit 3 Schüler/innen (45 min) mtl. 40,- €

b. Einzelunterricht (30 min) mtl. 69,- €

c. Einzelunterricht (45 min) mtl. 98,- €

d. Einzelunterricht (60 min) mtl. 130,- €

e. Gehörbildung und Tonsatz (45 min) für Teilnehmer am Instrumental-/Gesangsunterricht kostenfrei, für Externe mtl. 20,- EUR

f. Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder mtl. mind. 2,- €

g. Für die Bearbeitung der Anmeldung zum Musikunterricht wird eine Gebühr von 5,- € erhoben.

 

 

 


 

Konservatorium Bergstraße e.V.

Gebühren- und Beitragsordnung vom 31.07.2023

 

Unterrichtsgebühren/ Mitgliedsbeiträge

Für die Teilnahme am Musikunterricht wird eine Unterrichtsgebühr erhoben, die auch während der Schulferien und damit während der unterrichtsfreien Zeit zu zahlen ist.

Passive Mitglieder nehmen keinen Musikunterricht in Anspruch und zahlen nur einen Mitgliedsbeitrag. Unterrichtsgebühren und Mitgliedsbeiträge werden vom Konto des Mitglieds abgebucht.

 

Zahlungspflichtige

Zur Zahlung der Unterrichtsgebühren ist das Mitglied verpflichtet, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter.

 

Fälligkeit

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresbeiträge und werden zum 15. eines jeden Monats als Teilbeträge im Voraus fällig. Die Mitgliedsbeiträge der passiven Mitglieder werden einmal jährlich erhoben. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist verpflichtend.

 

Kostenermäßigung

Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder wird durch das Konservatorium nicht gewährt. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben allerdings die Möglichkeit, sich beim Verein Förderkreis musizierender Jugend e.V., Heppenheim, finanziell oder durch kostenlose Ausleihe eines Musikinstruments unterstützen zu lassen. Daneben besteht für Geschwisterkinder einkommensabhängig die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung durch die Herta-Steinle-Stiftung, Heppenheim. Nähere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten erteilt die Leitung des Konservatoriums auf Anfrage.

 

Spenden

Das Konservatorium Bergstraße e.V. bittet zur Erfüllung seiner Aufgaben um Spenden, die wie die Mitgliedsbeiträge auf Grund der Gemeinnützigkeit des Vereins steuerlich absetzbar sind.

Spenden auf folgendes Konto:

IBAN: DE95 5095 1469 0010 2687 22

BIC: HELADEF1HEP

 

Unterrichtsversäumnisse/Unterrichtsausfall

Versäumt die Schülerin/der Schüler eine Unterrichtsstunde, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die das Konservatorium Bergstraße e.V. zu vertreten hat, so werden im Rahmen der

Möglichkeiten Nachholstunden angeboten. Unterrichtsausfall, der 4 Wochen pro Jahr überschreitet, wird auf Antrag anteilig ersetzt.

 

Abmeldung

Die Abmeldung vom Musikunterricht ist zum 31.01. und 31.08. jeden Jahres möglich und muss 6 Wochen vor diesem Termin der Geschäftsstelle schriftlich oder in Textform vorliegen. In besonderen Fällen kann die Abmeldung vom Musikunterricht in Absprache mit dem Lehrer und dem Vorstand des Vereins auch zu einem anderen Termin gestattet werden. Der Austritt passiver Mitglieder aus dem Verein ist laut Satzung zum Jahresende bei Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist möglich.

 

Inkrafttreten

Diese Gebühren- und Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.09.2023 in Kraft.

Heppenheim,
den 31. Juli 2023

Der Vorstand des Konservatoriums Bergstraße e.V.

gez. Lothar Schwarz Erster Vorsitzender

Beitrags- und Gebührenordnung Juli 2023